Am 5.12.2013 genehmigte die Untere Umweltbehörde Plön sanktionsfrei und nachträglich, die ungenehmigte Zerstörung eines historischen Knicks im Reiherstieg 12, Gemeinde Hohwacht. Damit wurde die Maximalbebauung eines Grundstückes ermöglicht, dass in einem Ruhegebiet liegt, welches beschrieben werden kann als eine nur locker bebaute Gartenlandschaft, die durch naturschutzrechtlich geschützte Knicks geprägt ist.

Gegen diese Genehmigung wurde Einspruch eingelegt.

Am 9.12.2013 und noch einmal am 15.1.2014 bestätigte die Landrätin des Kreises Plön jedoch die Richtigkeit dieser Genehmigung.
Am 11.2.2014 bestätigte auch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Kiel die Richtigkeit dieser Entscheidung.
Am 5.3.2014 wurde diese Entscheidung ebenfalls vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.

Auf der Grundlage des Prinzips der Gleichbehandlung machen diese Entscheidungen die neue Knickschutzverordnung für Schleswig-Holstein de facto unwirksam, sofern ein alter Knick einem Bauvorhaben im Wege stehen sollte.

Was war geschehen?
Auf dem Grundstück Reiherstieg 12, Gemeinde Hohwacht befand sich ein weitgehend erhaltener alter Knick. Der Knick war Teil eines historischen, intakten Knicknetzes. Dieses erstreckt sich entlang aller im Reiherstieg gelegenen Grundstücke und stellt damit eine natürliche Grenze zwischen den Grundstücken des Reiherstiegs und denen in der parallel laufenden Waldstraße dar. Der Knick im Reiherstieg 12 wurde in der Vergangenheit insofern nicht sachgemäß gepflegt, als neben den knicküblichen Laubbäumen dort auch einige Fichten wuchsen und er an zwei Stellen unterbrochen war. Der Knick besaß nachweislich eine Länge von 37,5m und eine Breite von 5m.

Das Grundstück Reiherstieg 12 wechselte 2013 den Besitzer. Der neue Eigentümer, Inhaber der Baufirma DOMUS, sah für das Grundstück eine Maximalbebauung vor. Die Größe der Baukörper machte die Beseitigung des Knicks zwingend erforderlich. Dieses hätte bei der Begehung des Grundstückes durch das Bauamt im Frühsommer 2013 auffallen müssen. Der Knick war nicht zu übersehen und ist auch als gesondertes Flurstück im Flurplan eingetragen. Dennoch wurde die Baugenehmigung vom Bauamt Plön erteilt.

Für die Knickbeseitigung wurde Seitens der Baufirma keine Genehmigung beantragt und eine solche auch von keiner Behörde erteilt. Dennoch rodete die Firma DOMUS im Herbst 2013 alle auf dem Knick stehenden Bäume, Laubbäume wie Nadelgehölze mit Ausnahme eines einzigen Ahorns.

Die Anrainer beschwerten sich daraufhin bei der zuständigen Unteren Umweltbehörde. Sie befürchteten die totale Zerstörung des alten Knicks im Bereich Reiherstieg 12 durch den neuen Eigentümer. Die Untere Umweltbehörde Plön versicherte den Anwohnern jedoch, dass
1. der alte Knickwall nicht beseitigt wird,
2. der Ahorn als Überhälter nicht gefällt wird und
3. dass die auf dem Knick befindlichen Bäume, also auch die Buchen und die Birke, Nadelgehölze seien, die knickuntypisch sind und daher gefällt werden dürfen.

Zeitgleich mit dieser Versicherung, planierte der Eigentümer des Grundstücks den nördlich Teil des Knicks und verkürzte ihn um ca. 1/3 seiner Länge – auch dies wieder ohne Genehmigung.

Nach der Rodung und Teilplanierung des Knicks besichtigte der zuständige Sachbearbeiter der Naturschutzbehörde das fragliche Grundstück im November 2013. Eine Bestandsaufnahme erfolgte nicht.

Nach dieser Begehung und sicher auch auf Grund der Anliegerproteste stellte der neue Eigentümer DOMUS den Antrag, den gerodeten Knick richtig zu profilieren und neu zu bepflanzen. Außerdem beantragte er die Rodung des letzten Baumes. Dem Antrag fügte der Eigentümer einen selbst gefertigten Lageplan des alten Knicks bei. Auf diesem Plan wurde der 37,5m lange und 5m breite Knick als ein 20m mal 3m langes Gebilde dargestellt.

DOMUS beantragte ferner die Verkürzung des Knicks um 10m, damit das Bauvorhaben nicht in Konflikt mit dem Knick gerät und somit der Bauplatz maximal ausgenutzt werden kann. Konkret bedeutet das, dass der historische Knick dem Eingangsbereich des Neubaus weichen mußte. Als Ausgleich bot DOMUS an, den Knick um 10m in südliche Richtung zu verlängern.

Immer noch ohne Genehmigung wurde dann im November 2013 der komplette Knick durch die Baufirma DOMUS planiert und damit auch der Ahorn gefällt. Von dem Knick blieb nichts erhalten, nicht einmal eine einzige Wurzel.

Am 5.12.2013, also erst nach der kompletten Knickbeseitigung, erhielt der Eigentümer auf der Basis seiner selbstgefertigten, unkorrekten Zeichnung die erforderliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. An dieser Stelle muß noch einmal darauf hingewiesen werden, dass den Behörden die wirklichen Maße des Knicks in vollem Umfang bekannt waren, sie also wußten, dass die vorliegende Zeichnung nicht die ursprüngliche Situation vor Ort widerspiegelte.
Die Untere Umweltbehörde in Plön begründet ihre nachträgliche Zustimmung zur Knickbeseitigung wie folgt:
„Die Knickrodung und –versetzung ist erforderlich, um das baurechtlich genehmigte Bauvorhaben hinderungsfrei errichten zu können. Somit liegt ein wichtiger Grund vor.“

Die Umweltbehörde beruft sich bei dieser Entscheidung auch auf frühzeitige mündliche Absprachen. Diese können jedoch nicht stattgefunden haben: Zum einen findet sich in den Akten der Umweltbehörde kein einziger Hinweis auf mögliche mündliche Absprachen, zum anderen widerspricht diese Angabe dem Schreiben vom 5.11.2013 der  Unteren Naturschutzbehörde Plön an den Rechtsanwalt der Anlieger. In diesem Schreiben heißt es: „Der Knick wird nicht beseitigt… Der Wall bleibt erhalten.“ Hat die Umweltbehörde Plön wissentlich die Unwahrheit gesagt, als sie den Anwohnern kurz vor der Planierung des Knicks schrieb „Der Wall bleibt erhalten“ oder als sie in Bezug auf die beanstandete Knickplanierung behauptete: „Das Verfahren (Knickverlegung) war frühzeitig mit dem Bauherren abgestimmt worden.“?

Im Dezember 2013 wurde ein künstlicher Knickwall neu aufgeschüttet. Im Bereich des südlichen Ende des Knicks wurde dieser nicht, wie zugesagt, um 10m, sondern nur um 8m verlängert. Mit einer Gesamtlänge von nur 20m und einer Breite von 3m ist der nagelneue Knickwall um mindestens 40% und damit um fast die Hälfte kleiner als der ursprüngliche, alte Knick.

Pikant ist in diesem Zusammenhang eine vom Bürgermeister des Ortes getätigte Aussage zum Thema Knickschutz: Auf einer Gemeinderatssitzung im Herbst 2013 machte der Bürgermeister auf die neue, strengere Knickschutzverordnung aufmerksam und legte den Anwohner nahe, diese genau einzuhalten. Der neue Eigentümer des Grundstücks Reiherstieg 12, Herr Trautmann von der Firma DOMUS, war auf der Versammlung anwesend.

Fazit:
Die Umweltbehörde hat weder den historischen Knick als ein unter besonderen Schutz stehendes Biotop dokumentiert, noch ist sie eingeschritten, nachdem sie von dem unerlaubten Eingriff in ein Biotop erfahren hat. Ganz im Gegenteil, sie hat der Beseitigung des Knicks nachträglich zugestimmt, ohne Vorliegen gesetzlicher Genehmigungsvoraussetzungen. Zudem sind die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen unzureichend gewesen. Desweiteren hat die Untere Umweltbehörde Plön weder ein Bußgeldverfahren wegen des unerlaubten Eingriffs eröffnet, noch geprüft, ob die erteilte Genehmigung zurückzunehmen ist, um die nicht erfüllten Bedingungen für die Knickbeseitigung zu ahnden.

Dieses Vorgehen der Plöner Unteren Umweltbehörde und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume steht im krassen Gegensatz zu den Richtlinien der neuen Knickschutzverordnung.

Was können wir aus den oben beschriebenen Vorgängen lernen? Ist es die Erkenntnis, dass bei der Erteilung von Baugenehmigungen im Kreis Plön ein Zwei-Klassen-System existiert? Werden hier einzelnen Bürgern Rechte einräumt, die anderen Bauherren nicht gewährt werden? Oder wissen wir nun, dass die neue Knickschutzordnung jederzeit und mit großzügiger Unterstützung durch Bauämter und Naturschutzbehörden problemlos außer Kraft gesetzt werden kann? Kann ab sofort auf Grundlage der Gleichbehandlung jeder Häuslebauer das Tabu Knickbeseitigung brechen? Oder trifft auf den hier beschriebenen Fall möglicherweise beides zu?

Verfasser: Anna Vonnemann
Waldstraße 17, 24321 Hohwacht