Liebe Hohwachter,
ganz knapp vor der Wahl hat die Arbeitsgemeinschaft CDU / WGH für den 3. Mai eine letzte Sitzung der noch bis zum 6. Mai amtierenden Gemeindevertreter einberufen. Die Tagesordnung beinhaltet u.a. das „Wärmenetz“ (Blockkraftheizwerk / Geothermie) und den Erschließungsvertrag „Dünenweg“.
Was ist das Ziel dieser Nacht- und Nebelaktion? Wollen CDU + WGH, noch ganz schnell vor der Wahl die fragwürdigsten ihrer Projekte in trockene Tücher wickeln? CDU + WGH wissen sicher genau, dass beide Projekte keiner objektiven Betrachtung Stand halten.
Bis heute sind die wichtigsten Fragen dieser Projekte noch nicht geklärt!
Beispiel Wärmenetz/Blockkraftheizwerk: Hier einige Beispiele ungeklärter Fragen.
– Können die Bürger frei entscheiden, ob sie an das Wärmenetz angeschlossen werden oder besteht ein Anschlusszwang?
– Was passiert, wenn Anwohner sich nicht an das Wärmenetz anschließen lassen wollen?
Sei es weil sie nicht die finanziellen Mittel dazu haben,
sei es weil sie eine neue gut funktionierende Heizung besitzen oder
ein Blockheizkraftwerk grundsätzlich ablehnen.
– Welche Häuser genau werden an das Wärmenetz angeschlossen?
– Wer trägt die Kosten für die Umrüstung der Häuser?
– Wie hoch sind die Umrüstkosten für jeden Haushalt?
– Wer trägt die Kosten für die Anschlüsse?
– Wie hoch sind die Kosten für die Anschlüsse (durch den Garten und ins Haus)?
– Die Warmwasserleitungen können nicht oberirdisch verlegt werden. Das heißt: im gesamten Bereich des Wärmenetzes müssen die Leitungen unterirdisch verlegt werden = im gesamten Bereich des Wärmenetzes sind umfangreiche Straßenausbaumaßnahmen die Folge. Wer trägt die Kosten für die benötigten Straßenausbaumaßnahmen? Werden die Kosten auf alle Bürger umgelegt oder zahlen nur die, die angeschlossen werden?
– Wie hoch sind die Kosten für die benötigten Strassenbaumaßnahmen?
– Hat Hohwacht bereits eine verbindliche Zusage, dass das Projekt gefördert wird?
(Aktuell werden keine Zuschüsse für energetische Stadtsanierungen gegeben. Es besteht ein Zusage-stopp.)
– Die KFW trägt im Idealfall 65% der förderfähigen Kosten. Welche der Baukosten genau sind denn förderfähig?
– Wie hoch ist der Anteil der förderfähigen Kosten im Vergleich zu den gesamten Baukosten?
– Wie hoch ist der konkrete Betrag, den Hohwacht aus eigener Tasche zu zahlen hat?
– Wie will die Gemeinde die Ausgaben für die Restfinanzierung stemmen?
– Wenn das Blockheizwerk defizitär arbeitet, wer steht konkret für die Verluste gerade?
– Wie will die Gemeinde solche wiederkehrenden Kosten stemmen.
Die aus einer Tiefe von 1100 Metern geförderte Erdwärme besitzt nur ca. 40 Grad wenn sie oben ankommt. Das reicht nicht, um Häuser zu erwärmen. Und mit steigender Entfernung zum Heizkraftwerk, nimmt die Wassertemperatur weiter ab. Die Gemeinde wird also zusätzliche Wärme/Energie produzieren/zukaufen müssen, um eine brauchbare Wassertemperatur zu erreichen.
– Woher nimmt die Gemeinde die benötigte zusätzliche Energie? Ihr Blockkraftheizwerk kann sie ja nicht produzieren.
– Wer kommt für die zusätzlichen Energiekosten auf?
– Wie werden diese Kosten auf die Bürger von Hohwacht umgelegt?
Es gibt gewichtige Gründe warum es verboten ist, mehr als 100 Meter tief zu bohren. In Hohwacht soll über 1.100 Meter (!!!) tief gebohrt werden. Wer trägt die Kosten, wenn es zu Schäden oder Spätschäden an den umliegenden Häusern kommt?
– Es existieren viele unterschiedliche Konzepte/Angebote zur alternativen Energiegewinnung:
– Wie sieht das Kosten-/Nutzenverhältnis des Blockheizkraftwerkes im Vergleich zu anderen Konzepten aus?
– Wurde eine Risikoanalyse erstellt? Wie sieht sie genau aus?
– Wie sieht das Risikoverhältnis zu den anderen Konzepten aus?
Warum die Eile?
Warum hat die Gemeinde eine Sitzung der Gemeindevertreter mit dem Tagesordnungspunkt „Wärmenetz“ überfallartig und so knapp vor der Wahl angesetzt?
Zum Thema Wirtschaftlichkeit von Geothermie hier zwei Links:
https://www.hohwacht.blog/zur-lage/
https://www.hohwacht.blog/waermenetz/
Einladung zur Sitzung der Gemeindevertreter 3. Mai 2018
https://www.gemeinde-hohwacht.de/files/2018-05-03_Einladung_GV.pdf
Kommentar zum „Wärmenetz“
Es gibt zu dem Problemkreis Geothermie, Wärmenetz und dem angestrebten „Alleinstellungsmerkmal“ Sole viele offene Fragen.
Letztlich reflektiert wohl auch der Bauherr der Küstenbebauung auf eine „Aufwertung“ des Standortes. Ohne Sole kein Alleinstellungsmerkmal und das Gesundheitszentrum wohl nur eine Fitnesseinrichtung mit „Lounge“, „grüner Küche“ und viel Tam tam.
Das Wärmenetz kann unter Umständen mit einem kommunalen Anschlusszwang verbunden werden. In Neubaugebieten – beispielsweise in Bayern – ist dies üblich und in fast allen Fällen außerordentlich wirtschaftlich. Diese Bedingungen treffen in Hohwacht weder von der erwarteten Fördertemperatur zu, noch von den Straßenverhältnissen und der gegenwärtigen Versorgungssituation der 400 Häuser, davon ca 2/3 in Althohwacht. Daraus ergeben sich bereits zahlreiche Aspekte, das Vorhaben äußerst kritisch zu betrachten.
Entscheidend ist aber ein weiterer Gesichtspunkt:
Man rechnet bis zum Jahre 2050 mit staatlichen Auflagen zur Energieeinsparung in Richtung Nullenergiehaus. Wer den Wert seines Hauses erhalten und nachrüsten möchte, wird sich fragen, ob Architektur, sanitäre Einrichtungen etc. den Aufwand lohnen und sich diese Frage verschärft bei einem Generationenwechsel oder Aufgabe aus Altersgründen stellen. In vielen Fällen wird der Wert des Grundstückes den Wert der alten Immobilie übersteigen und zu thermoenergetisch optimierten Neubauten führen. Wie also will man die Entwicklung des Wärmebedarfs und den Betrieb eiesn Blockheizkraftwerkes und Wärmenetztes kalkulieren ?
Diese absehbaren Folgen für eine ausschließliche Fernwärmeversorgung für Wohnhäuser ist in einer sehr differenzierten, alle energetischen Bereiche einer Großstadt einbeziehenden Untersuchung zu energetischen Einsparpotentialen untersucht worden und stammt aus Schleswig Holstein:
https://www.uni-flensburg.de/fileadmin/content/abteilungen/industrial/dokumente/downloads/veroeffentlichungen/forschungsergebnisse/konzept-masterplan-100-klimaschutz-fuer-flensburg.pdf
Die Studie geht davon aus, dass durch die staatlich induzierte energetische Gebäudesanierung und durch Neubauten einschließlich des Einsatzes von Wärmepumpen bis zum Jahre 2050 ein Nullenergiebedarf von Fernwärme für Wohnhäuser eingetreten sein wird. Damit wird Fernwärme innerhalb dieser Spanne zunehmend unwirtschaftlich, weil der Wärmebedarf sinkt und sich bei gleich bleibenden Gestehungskosten die Kilowattstunde verteuert ,
so dass die Studie zu dem Schluss kommt, (Zitat):
„die zusätzlich notwendigen Ausgaben zur weitergehenden Verbrauchsreduktion im Bereich Fernwärme liegen über den durch diese Maßnahmen zu realisierenden Einsparungen“.
Wenn Hohwacht es schaffen würde, innerhalb von 10 Jahren ein Fernwärmenetz zu etablieren und dafür die notwendige Teilnehmerzahl trotz der eindeutigen Zukunftsaspekte ohne Zwang gewinnen könnte, blieben also vielleicht noch 20 Jahre, in denen man sich über diese Entscheidungen für die mit sinkender Abnahme immer teuerer werdende Fernwärme ärgern könnte, bis die Anlagen still gelegt und zurück gebaut werden müssten.
Somit werden sich Planungen für Geothermie und Blockheizkraftwerk, soweit diese dem Energiebedarf von Wohnhäusern dienen, als Fehlallokation erweisen, die sich nahtlos in das Muster früherer Hohwachter Fehleinschätzungen einfügt.