Schluss mit Minimalismus oder wollen Sie länger hinters Licht geführt werden ?

Lassen Sie mich 10 Tage vor der Kommunalwahl in Hohwacht einen Blick hinter die Kulissen der Gemeindeversammlung  in Hohwacht werfen. Schon Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Verwaltung als eine rationale Form der Herrschaft verstanden, in der niemand bevorzugt oder benachteiligt wird und Entscheidungen nicht willkürlich sind, weil sich alle an die gleichen Spielregeln und Gesetze zu halten haben. Diese Erkenntnis scheint in Hohwacht bisher nicht angekommen zu sein.

Nach allgemeiner Einschätzung muss eine moderne Verwaltung heute die BürgerInnen in die Entscheidungsprozesse einbinden, um einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu erzeugen. Die Bedeutung der Gemeindevertretung  als Ort der Willensbildung nimmt ab, da sich die BürgerInnen stärker denn je  bei konkreten Projekten und Anliegen organisieren.

Der Präsident der bpb ist der Meinung, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv an der kommunalen Entscheidungsfindung beteiligt werden sollten, um sich so  die beste Expertise, die es gibt – die der unmittelbar Betroffenen – zu holen. Damit werde Transparenz und Bürgernähe geschaffen.

Schon in meiner ersten Stellungnahme zur Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 20 „Am Dünenweg“ der Gemeinde Hohwacht  habe ich daran gezweifelt, dass die Gemeindevertretung – allen voran Bürgermeister Potrafky – Transparenz  und Bürgernähe  und damit auch das Wohl der Einwohner/innen fördert und zugleich in Verantwortung für die zukünftigen Generationen handelt, wie es §1 der SH-Gemeindeverordnung verlangt.

Die zwei folgenden Beispiele hat diese Zweifel verstärkt und sind deshalb zur Gewißheit geworden, urteilen Sie selbst:

 

Im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 20 „Am Dünenweg“  habe ich unter Berufung auf das Informationszugangsgesetz SH um Zusendung der Abwägungsdokumentation über den Ablauf des Verfahrens zum B-Plan Nr. 20 „Am Dünenweg“ gebeten. Diese Anfrage löste einen Schriftverkehr mit der RA-Kanzlei des Amtes Lütjenburg aus, der in dem folgenden Wortlaut gipfelte:

 

„BM Potrafky möchte bei der Überlassung von Unterlagen „Minimalismus“ walten lassen.“ 

 

Was auf den ersten Blick wie eine Ungeheuerlichkeit anmutet, ist  ja nicht so überraschend, wenn man die Entwicklung des Projektes  B-Plan Nr. 20 „Am Dünenweg“ verfolgt hat.

Es zeigt dennoch die grundsätzliche Einstellung der derzeitigen Gemeindevertretung  Transparenz und Bürgernähe gar nicht erst aufkommen zu lassen, um Widersprüchlichkeiten nicht nach außen dringen zu lassen.

Einer dieser Widersprüche – im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Vorabbindung der Bauleitplanung und der Folge, die nach § 32 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein verlangte unbeeinflusste Entscheidungsfindung nicht leisten zu können – wird erst klar, wenn man die beiden Dokumente kennt:

 

  • Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Hohwacht vom 11.05.2016

Hier äußert der Bürgermeister zu diesem Thema:

Bürgermeister Potrafky erwidert, dass […]keine wesentlichen Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Planung und dem damals abgeschlossenen Kaufvertrag erkennbar ist.“ – Also doch Vorabbindung und damit Rechtswidrigkeit des Bauleitplanes?

 

Diesen Verdacht versucht der Stadtplaner Dipl.-Ing. Beims in seiner Abwägung zu entkräften:

  • Schriftsatz des Stadtplaners Dipl-Ing. T.Beims an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 26.09.2017

Seite 5 Zu 2. […] „ Es geht hier um einen geschlossenen Grundstückskaufvertrag vor Aufstellung des B-Plnes Nr. 20 im Zusammenhang mit dem Sondergebiet SO 1.“ […]

„Auch wurde der P-Plan gegenüber dem Vorentwurf mehrmals wesentlich geändert.“ […]

„Die seitens der Gemeindevertretung beschlossenen Planänderungen während der B-Plan-Aufstellung sind ein Beleg dafür, dass der Abwägungsprozess ergebnisoffen gestaltet wurde.“

 

Was ist nun richtig? Lassen Sie sich nicht länger hinters Licht führen!

 

Barbara Kahle

28.04.2018

 

One thought on “Wollen Sie noch länger hinters Licht geführt werden ?

  1. Die Erfahrungen der Bürgerin Kahle ordnen sich zwanglos in die Erfahrungen ein, die auch jene gemacht haben, die vor dem Verwaltungsgericht klagen mussten, um jenes Recht auf Einsicht in Dokumente wahr zu nehmen, das vom Informationszugangsgesetz garantiert wird.

    Für die Verweigerungshaltung der Verwaltung gibt es weitere Beispiele, die auch längst veröffentlicht worden sind. Das vorliegend erneut dokumentierte Verhalten unterstreicht, dass man sich in der politischen Führung und Verwaltung der rechtlichen Situation um Kaufverträge und B-Plan durchaus ( „mit Bauchschmerzen“) bewusst war und ist, jedoch meinte, mit Ausflüchten und Pseudoargumenten durch zu kommen. Halte Deine Untertanen in Unwissenheit, war eine Maxime mittelalterlicher Herrschaft über unmündige Bürger.

    Dass sich die Verwaltung ( zum Thema „Minimalismus“) nicht in die Karten schauen lassen will, war von Beginn der Beschlussfassungen zum Thema Dünenweg klar: Ein Großvorhaben dieser Art hätte eine Einwohnerversammlung erfordert, stattdessen hat man auf gelegentliche punktuelle Erörterungen am Rande von Fragestunden verwiesen und in einer Sitzung der Gemeindevertreter zur vorgesehenen Beschlussfassung ausdrücklich verboten, dass die Bürger im Rahmen der Einwohnerfragestunde Fragen an den Planer stellen, der den B-Plan Dünenweg vorstellte.

    Kern der Angelegenheit ist jedoch dass die Absprache im Kaufvertrag im B-Plan umgesetzt worden ist – was das abgedruckte Dokument ausdrücklich bestätigt – und damit Vertrag und Plan – nicht nur der Abwägungsprozess, der in marginalen, die Bauten am Dünenweg nicht betreffenden Punkten auch nachträgliche Änderungen einbezogen hat – rechtswidrig zustande gekommen sind.

    Dies ist der entscheidende Punkt.