Dr. Jürgen Schmidt, Hohwacht
17. September 2018

 

Es hat in den vergangenen Tagen unter den Beteiligten eine Debatte darüber gegeben, dass zur Sitzung des Finanzausschusses am Dienstag nicht ordnungsgemäß, d.h. fristgerecht und unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Aushang und Veröffentlichung  eingeladen worden ist, bis hin zur Frage ob man die Sitzung wegen des Einberufungsmangels verschieben sollte. Ein Einberufungsmangel macht Beschlussfassungen unwirksam. Durch die Nachholung des Aushangs mit der Tagesordnung ist der Mangel nicht geheilt.

Über Verschiebung oder nicht, kann man auf den ersten Blick verschiedener Meinung sein. Ich war – am Rande eingebunden – zunächst gefühlsmäßig dagegen, eben auch aus den arbeitsbedingten Gründen.

Entscheidender Gesichtspunkt ist aber die Mißachtung der Öffentlichkeit und dieser Einwand ist im Gesamtzusammenhang keine Prinzipienreiterei.

Durch eine Verschiebung ginge ja auch keine Arbeitsleistung verloren, eher dadurch, dass die Sitzung wegen des Einberufungsfehlers von der Kommunalaufsicht als ungültig beanstandet würde und die darauf wesentlich aufbauende GV am 24.09. und deren Beschlüsse gleich mit.

Die GRÜNEN sind als Opposition gewählt worden, und damit auch gegen die Politik der Altparteien,  die sich komplett zur Fortsetzung der alten Politik des BM Potrafky verpflichtet sieht und ihren traditionellen Anhängern einen Aufschwung als Soleheilbad verheißt, der nicht kommen kann. Somit sind wir wieder beim Wärmenetz.

Damit zusammenhängend wird im Hintergrund  noch ein anderes Spiel aufgeführt und dies macht die Frage interessant, was denn der Fragenkatalog der GRÜNEN zu offenen Problemen der Machbarkeitsstudie Wärmenetz  auf der Tagesordnung des Finanzausschusses zu suchen hat.

 Die  Thematisierung des Fragenkatalogs auf der TO des Finanzausschusses kann nämlich nicht dem Zweck der inhaltlichen Debatte dienen ( weil der FA dafür nicht zuständig ist und auch keine inhaltlichen Beschlüsse fassen darf ) sondern ausschließlich dem Ziel, der Debatte auszuweichen.

Dies wird vermutlich mit dem Beschlussantrag geschehen, die notwendigen Finanzmittel  für die Beantwortung nicht zur Verfügung zu stellen, weil die Fragen überflüssig sind oder erst von einem Betreiber beantwortet werden sollen. Auf dieses Weise wäre man der Notwendigkeit einer eingehenden parlamentarischen Erörterung der Wärmenetzstudie – unauffällig und in kleinem Rahmen ausgewichen und hätte sich die Auseinandersetzung in der Gemeindevertretung gespart. Dort hat der BM schon bei der letzten Sitzung keine gute Figur gemacht, weil er das gesetzliche Vorhaben, bis 2050 den Nullenergiestandard zu erreichen, nicht auf den Gesamtgebäudebestand, sondern nur für Neubauten angenommen hat. Derartige Wissenslücken ergeben natürlich eine ganz andere Einschätzung zum begrenzten Nutzen eines Wärmenetzes

Dass es um ein Wärmenetz auch nur aus kommerziellen Gründen geht,  vielmehr  um die Sole, die gemeinsam mit 4O Grad warmen Thermalwasser aus 1100 m Tiefe  gefördert werden soll , das dann über ein Blockheizkraftwerk auf 90 Grad erhitzt werden soll, sei nur noch mal am Rande erwähnt. Das Vorhaben ist so unsinnig, dass das Umweltministerium die Ausfallbürgschaft verweigert hat und Fördermitel gibt es für ein Hybridkraftwerk mit einem so geringen Anteil CO2 freier Energie auch nicht.

Gerade einer solchen teuren Studie zur Suche nach einem Betreiber sollte der Fragenkatalog an die Gemeinde und Verfasser doch vorgeschaltet sein, um die Sinnhaftigkeit der Machbarkeitsstudie Wärmenetz zu hinterfragen.

Wer hat schon jemals davon gehört, dass man einen Investor über eine Studie  für ein Vorhaben sucht, um dass sich die Firmen angeblich reißen.

Üblicherweise schreibt man aus, sichtet, wählt ein Wärmeingenieurbüro aus einem anderen Bundesland und tastet sich mit einem Ausschuss an die Kernfragen heran

Schon im Rahmen der Fragestunde auf der letzten GV, mussten die Mitglieder der GV bekennen, dass niemand das Zahlenwerk der Studie einmal nachgerechnet hatte.

Die plakativ vorgebrachte Behauptung einer enormen CO2-Einsparung ist also reine Zweckpropaganda.

Auch von den Verfassern der Studie ist niemals hinterfragt worden, ob bei der Bau- und Ausrüstungsphase des Wärmenetzes nicht mehr CO2 erzeugt wird, als jemals eingespart werden kann ( Ökobilanz).

Ab 2050 wird die Mehrzahl der Gebäude auf Nullenergiestandard aufgerüstet sein und der Rest ersetzt werden. Vermutlich müssen die Rohre des Fernwärmenetzes dann auch wieder ausgebuddelt werden, weil die vergammelnde  Isolation den Boden vergiftet.

Der Umweg über den FA, um Gelder frei zu geben bzw. durch Beschluss zu verweigern, ist zudem mehr als scheinheilig und entlarvend. Der BM hätte Entscheidungsfreiheit für Ausgaben bis 5000.- . Sollte die Beantwortung mehr kosten, wäre dies ein Beleg  der Unvollständigkeit, ggfls Unbrauchbarkeit der Machbarkeitsstudie.