Sehr geehrte Damen und Herren,
am 11.03.2019 findet eine Sitzung des Bau -, Wege- und Umweltausschusses statt, in der u.a. in TOP 6 eine Analyse der ungeplanten Innenbereiche in Hohwacht vorgestellt und beraten werden soll, mit dem Ziel einen Aufstellungsbeschluss zu empfehlen.
Zum Thema „Die Vorbereitung der Beschlüsse“ ist in dem Ihnen vorliegenden Arbeitsheft Nr. 24 des SHGT ausgeführt:
[…] Zur Vorbereitung der Beschlüsse ist es erforderlich, dass sich der Bürgermeister laufend in Gesprächen mit den Bürgern, den Mitgliedern aller Fraktionen und der Verwaltung befindet. […] Demnach gehört der inhaltlich gestalterische Beitrag bei der Vorbereitung der Beschlüsse in die Verantwortung des Bürgermeisters, der dabei der fachlichen Unterstützung der Verwaltung bedarf. Bei der Verwaltung liegt somit der verwaltungstechnische Beitrag zur Vorbereitung der Beschlüsse. […] Den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Gemeindevertretung fehlen in den meisten Fällen die für eine ausgewogene und sachgerechte Entscheidung notwendigen Informationen. Den notwendigen Kenntnisstand hat die Verwaltung zu vermitteln. Die Vorbereitung ihrerseits besteht darin, der Gemeindevertretung den Sachverhalt in seinen maßgeblichen Daten und Fakten darzulegen und hierbei eine Bewertung in rechtlicher, technischer bzw. finanzieller Hinsicht vorzunehmen. Üblicherweise wer-den den Gemeindevertretern zusammen mit der Einladung schriftliche Beschlussvorlagen übersandt, die die Darstellung des Sachverhaltes, eine Stellungnahme der Verwaltung zum Sachverhalt, Aussagen zu finanziellen Auswirkungen und möglichen Fördermitteln und einen Beschlussvorschlag beinhalten. […]
Diese Vorgaben sind für die hier angesprochene Empfehlung eines Aufstellungsbeschlusses nicht gegeben, es liegt lediglich eine Städtebauliche Kurzanalyse des Stadtplaners Beims vor, bei der die Prioritätenvergabe auf der Basis von Nachverdichtungspotential und Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild nicht nachvollziehbar ist. Städtebauliche Nachverdichtung mag wohl für die Stadtentwicklung von großer Relevanz sein aber für unser Dorf Hohwacht?
Sollte man den zahlreichen möglichen Nachbarn einer Nachverdichtung nicht vorab die Möglichkeit einer Beurteilung und Stellungnahme geben? Soll wieder die Methode angewendet werden, die Bürger vor vollendete Tatsachen zu stellen und auf den schwierigen Weg einer nicht immer transparenten und objektiven Abwägungspraxis zu verweisen?
Es geht neben der Bewahrung des Ortsbildes auch um die Beteiligung vieler bislang enttäuschter Bürger. Die Auswüchse in der Strandstraße und am Dünenweg sollten sich nicht wiederholen !
Aufgrund des derzeitigen Wissenstandes sehen wir uns außerstande eine Beschluss-Empfehlung auszusprechen.
Schenkt man Ihrem Wahlprogramm Glauben, so gehört es zu Ihren wichtigsten Zielen “Den Charakter unseres Dorfes zu pflegen und dabei das idyllische Ortsbild für die Zukunft zu bewahren […] denn nur mit sorgfältig erstellten Bebauungsplänen können wir die Entwicklung des Hohwachter Ortsbildes in unserem Sinne steuern.“
Diesem Anliegen können sich alle Fraktionen der GV und sicherlich auch die Bürger uneingeschränkt anschließen. Der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Einflussnahme auf die Qualität der Baukultur in Hohwacht kommt – vor allem im Rückblick auf die vergangenen Bauleitplanungen – dabei eine immer größere Bedeutung zu und sie sollte auf keinen Fall übergangen werden.
Die Qualität der Baukultur in kleineren Ortschaften wie Hohwacht wird maßgeblich durch die Wechselbeziehungen von Haus und Garten, Bebauung und Freiraum und Landschaft geprägt. Mehr Baukultur vor Ort setzt eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten voraus. Neben einer fachlich qualifizierten Begleitung ist auch die rechtzeitige Einbindung von Vertretern der Unteren Bauaufsichtsbehörde, des Bauamtes in Lütjenburg und der Denkmalbehörde genauso wichtig wie die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger im Ort selbst.
Zunächst sollten ortsbezogene Leitlinien zur baulichen Gestaltung gemeinsam mit den engagierten Bürgern und Bürgerinnen entwickelt werden. Das sollte durch eine Informationsveranstaltung als Bürgerversammlung geschehen, um über den bevorstehenden Prozess im Ort zu informieren und zur Mitwirkung aufzurufen.
Die Erarbeitung der Leitlinien zur baulichen Gestaltung erfolgt dann durch das Stadtplanungsbüro unter Mitwirkung der Kommune (Verwaltung und Bürgerschaft), der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Die anschließende öffentliche Präsentation der Ergebnisse durch die Bürger und Bürgerinnen in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsbüro ist eine Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagements und ein Beitrag zur Erhöhung der Identifikation mit Hohwacht und erhöht die Chance, dass die erarbeiteten Leitlinien zur baulichen Gestaltung auch angewendet und in den zukünftigen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Wir würden es begrüßen, wenn Sie sich unseren Vorschlägen zur Entwicklung von Leitlinien einer ortstypischen baulichen Gestaltung Hohwachts anschließen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Kahle
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Ortsverband Hohwacht