Aufgrund der aktuellen Angriffe auf 5 gesunde Eschen im Kurpark
benötigen wir Maßnahmen, die Vandalismus gegen Bäume und auch
achtloses Fällen von gesunden Bäumen ahndet. Ausgenommen davon
sind unsere Waldflächen, die wirtschaftlich genutzt werden.
Als Strandbadeort werben wir mit dem Slogan “Unter einem Dach von Bäumen”,
somit müssen wir unsere Bäume nachhaltig schützen. Insbesondere
unsere Bäume im Ortsbild, im Kurpark und bei Neubaumaßnahmen.
Hier geben wir einen Auszug zu dem Umgang mit Bäumen.

aus dem Zuständigskeitsfinder SH wieder:

Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder Baumbestände roden?

In manchen Gemeinden Schleswig-Holsteins unterliegen Bäume dem Schutz einer Baumschutzsatzung. Diese regeln jeweils die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen sowie Befreiungen und legen fest, welche Bäume inwieweit unter die Schutzbestimmungen fallen. Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Das Fällen von besonderen, das Orts- oder Landschaftsbild prägenden Bäumen stellt einen Eingriff in die Natur und Landschaft dar. Die Beseitigung dieser Bäume bedarf einer Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde. Gegebenenfalls ist ein Ausgleich für den Eingriff erforderlich.

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und – bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen eines besonderen Schutzes.