Es gibt zwei wichtige Faktoren, die maßgeblich den Erfolg oder Misserfolg von kommunalen Bauplanungen beeinflussen:
- Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde
- Die Hauptaufgabe eines Städteplaners ist es, die Interessen von Gemeinde, Anwohnern und Bauherren unter einen Hut zu bringen
Die neuere Geschichte des Bauens in Hohwacht zeigt überdeutlich, was passiert, wenn diese Rollen entweder nicht verstanden oder von den beteiligten Parteien bewusst ignoriert werden.
Wer die Geschehnisse der letzten Jahre verfolgt hat weiß mittlerweile, dass der beauftragte Städteplaner immer das Maximalmögliche für die Bauherren herausgeholt hat und, dass die Interessen der Anlieger sowie die der Gemeinde weitestgehend auf der Strecke geblieben sind. Die damaligen Gemeindevertreter haben mehrheitlich die Hand für die resultierenden B-Pläne gehoben, und viele davon sitzen noch heute in den gleichen Gremien – auch wenn manche so tun als wären sie damals nicht dabei gewesen.
Eingehende Gespräche mit dem Plöner Bauamt sowie weiteren Teilen der Kreisverwaltung führen immer und unweigerlich zum gleichen Entschluss: Sie hätten es besser wissen müssen.
Obendrein wurden in der Planungsphase fast alle Pflichten seitens der Gemeindevertretung bezüglich Information und Beteiligung der Öffentlichkeit beflissentlich übergangen. Auch einschlägige Anmerkungen der Kreisverwaltung fielen irgendwie unter den Tisch. Zum Beispiel, im Vorfeld der Genehmigung der Anders-Blöcke auf der ehemals naturgeschützten Düne, schrieb die Kreisverwaltung Plön (am 25.2.2015) dem damaligen Bürgermeister:
„ … es wird daher angeregt, die angestrebte bauliche Dichte und die architektonische Gestaltung auch unter dem Aspekt der Schaffung ortsplanerischer und touristischer Qualitäten zu diskutieren. Die Frage der Wirkung auf das bauliche Ortsbild und die damit zusammenhängende Aufenthaltsqualität für Bewohner und Touristen sollte berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, bauliche Maße und Proportionen der Neubebauung an der Nachbarbebauung zu orientieren, ohne deren Maximalmaße in Anspruch zu nehmen …“
Dass dieser Rat ignoriert wurde wissen wir mittlerweile auch. Eine Gemeinde kann die Interessen in den eigenen Baugebieten ziemlich genau steuern und, wenn dies nicht geschieht, stellt sich schnell die Frage nach dem Warum. Diese kann aber nur von den unmittelbar Beteiligten beantwortet werden.
Es stellt sich dazu auch die Frage was Hohwacht und die Hohwachter von den ganzen Neubauten haben. Obwohl diese Frage nie von den Verantwortlichen ausreichend beantwortet wurde, die Äußerung der Chefin der Hohwachter Bucht Touristik im Hamburger Abendblatt (wir berichteten) gibt vielleicht Aufschluss darüber wo manch eine/r die Reise hingehen sieht.
Jetzt, da die Neubauten in Alt-Hohwacht, an der Düne und auf der ehemaligen Schulgelände stehen, stellt sich die nächste wichtige Frage: Wird die Gemeindevertretung es hinbekommen, den Bebauungsplan für das Gebiet Waldstraße/Kieferenweg im Sinne des Ortes und seinen Einwohnern zu gestalten? Oder wird es abermals zugelassen, dass die Interessen der Investoren alle anderen Stimmen einfach übertönen? Die bisherigen Vorschläge des Städteplaners für dieses Gebiet lassen Schlimmes ahnen. Diese erlauben weit massivere Bebauung und viel mehr Gewerbe zu, als wenn man ohne einen kostspieligen B-Plan nach §34 BauGB bauen lassen würde. Schließlich müsste man das Gebiet einfach als Allgemeines Wohngebiet (WA) einstufen um die Kontrolle über den Bau von weiteren Ferienunterkünften in Gemeindehand beizubehalten.
Wir haben es in der Hand – jetzt müssen wir nur das Richtige machen. Mit umsichtiger Langfristplanung und der Auflegung eines Ortsentwicklungsplans, wie von den Grünen bereits mehrfach vorgeschlagen, könnten alle Baugebiete innerhalb der Gemeinde anders eingestuft und damit vor baulicher Ausplünderung geschützt werden.
Wir schließen uns der WGH an und zitieren Gandhi:
„Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun.“
Die Zeit ist jetzt!