Wichtige Informationen für alle, die sich öffentlich engagieren:

Ein leider sehr häufig benutztes Instrument der Unterdrückung unliebsamer Meinungen sind SLAPP-Klagen. SLAPP* ist ein englischsprachiges Akronym und steht für “Strategic Lawsuits against Public Participation” (zu Deutsch: Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung). Diese sind ein Missbrauch des Rechtssystems und sind äußerst gefährlich –  siehe dazu diesen Artikel aus den Lübecker Nachrichten vom 13.10.2021.

Es geht hierbei um eine weitverbreitete Strategie einflussreicher Interessenvertreter, die unbequeme Kritiker mundtot machen wollen. Zu diesem Zweck werden Gegner von bestimmten Vorhaben mittels Abmahnungen oder Klagen eingeschüchtert und psychisch sowie finanziell unter Druck gesetzt. Dies geschieht in Hohwacht genau wie in anderen, vielleicht öffentlichkeitswirskameren Orten.

In den meisten Fällen sind die Kläger vermögende Privatpersonen, Firmen, Investoren oder Behörden die, mit Hilfe langwieriger Gerichtsverfahren, einzelne Kritiker gezielt ausschalten wollen. Es geht aber nicht nur darum, die lautstärksten Kritiker aus dem Weg zu räumen, sondern gleichzeitig auch um das Statuieren eines Exempels mit dem Ziel, Nachahmer abzuschrecken.

Besonders interessant an diesem allzu beliebten Vorgehen ist, dass solche Klagen meistens aussichtslos sind, was die Kläger durchaus wissen. Gerade die Meinungsäußerungen von Journalisten, Aktivisten, Whistleblower oder NGOs sind die Grundlage unserer Demokratie, und eben dies wurde in der Vergangenheit immer wieder von diversen Gerichten bestätigt, unter anderem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dennoch wird immer noch versucht, bestehende Gesetzeslücken auszunutzen, um SLAPP-Klagen anhängig zu machen. Diese Praxis will die Europäische Union nun durch weitreichende Maßnahmen unterbinden, und hat am 4. Oktober 2021 zu diesem Zweck eine öffentliche Konsultation zum Schutz von Journalisten, Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern gegen solche missbräuchliche Gerichtsverfahren gestartet.

Das Europäische Parlament schreibt zu dem Thema:
„Die Europäische Menschenrechtskonvention sieht eine positive Verpflichtung vor, die Freiheit pluralistischer Medien zu wahren und günstige Rahmenbedingungen für die Beteiligung an der öffentlichen Debatte zu schaffen. Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (eben SLAPP-Klagen)  sind eine Form von Vergeltungsklagen, mit denen die Meinungsfreiheit in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse unterdrückt werden soll, und stellen eine erhebliche Bedrohung für die Erfüllung dieser Verpflichtung dar.“

Siehe dazu: https://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document.html?reference=IPOL_STU%282021%29694782)


*Das Akronym SLAPP wurde laut der TAZ bewusst gewählt und soll an das englische Wort „slap“ (Ohrfeige) erinnern.

Weitere Artikel zu diesem Thema finden Sie auf den folgenden Webseiten:
http://www.umweltinstitut.org/themen/landwirtschaft/slapp-klagen.html
https://www.wbs-law.de/allgemein/eu-zu-slapp-klagen-ende-der-einschuechterung-von-journalisten-55870/
https://taz.de/SlappKlagen-in-der-EU/!5781252/

 

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