Der Kampf um die Deutungshoheit in der Strandstraße geht weiter.
In seiner letzten Sitzung am 4. August hat sich der Bauausschuss mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Vorgaben für den städtebaulichen Realisierungswettbewerb in der Strandstraße zu begrenzen. Daraufhin fühlte sich der Investor, der Alt-Hohwacht großflächig umgestalten möchte, dazu bewogen, der Gemeinde abermals eine unverhohlene Drohung auszusprechen.
Der Hintergrund zu diesem Vorkommnis ist einfach zu erklären. Der Investor möchte größer bauen als es die für alle geltenden Baugesetze erlauben und, allem Anschein nach, versucht mit dem Androhen einer Schadenersatzklage in Millionenhöhe, die Entscheidungen der Gemeindevertreter zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
Wie alle Hohwachter Grundstückseigner, muss auch der Investor genügend Platz auf seinem Grundstück für die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Parkplätzen vorhalten. Da der Investor nach eigener Aussage sehr viel Geld für das Strandhotel bezahlt hat, jammert er wiederholt der Gemeinde vor, dass das Unterfangen für ihn nur wirtschaftlich werden kann, wenn er sehr groß bauen darf. Die Größe der Bauten, die ihm vorschweben, sieht jedoch keinen Platz für Parkplätze vor.
Der Investor selber schreibt der Gemeinde:
„Würde das Strandhotel selbst in seiner jetzigen Größe bestehen bleiben, würden die vorhandenen PKW-Stellplätze schon heute bei weitem nicht ausreichen. Die baurechtlich geforderten und benötigten PKW-Stellplätze für einen Hotel- bzw. Gastronomiebetrieb überschritten bereits heute die vorhandenen PKW-Stellplätze um ein Vielfaches.“
In anderen Worten, der Investor wusste bereits beim Kauf, dass die Gemeinde ihm große Zugeständnisse machen müsste, wenn er seine Pläne in irgendeiner Form weiterhin verfolgen möchte. Um es einfach auszudrücken: Der Investor hat sich verspekuliert.
Um diesen gordischen Knoten zu lösen, ist der Investor auf die grandiose Idee gekommen, ein private, mehrstöckige „Quartiersgarage“ auf dem gemeindeeigenen Parkplatz in Alt-Hohwacht errichten lassen zu wollen.
In der Bauausschuss-Sitzung am 4.8. hat die WGH einstimmig gegen die Errichtung einer Parkgarage in Alt-Hohwacht ausgesprochen. Dann, nur einen Tag vor der Abstimmung über diese Vorgabe in der Gemeindevertretung hat der Investor seine Klagedrohung an alle Gemeindevertreter geschickt. Prompt am nächsten Tag ändert die WGH ihre Meinung und plädiert nun für eine Parkgarage in Alt-Hohwacht.
Das bedeutet, dass der Investor die Mehrheit der Gemeindevertreter erfolgreich auf seine Seite ziehen konnte. Stand heute, bekommt er von der Gemeinde Flächen für seine „Quartiersgarage“ – und dadurch auch für einen größeren Neubau – zugesprochen.
Was die meisten Gemeindevertreter nicht wissen: Eine Entschädigung, wie vom Investor angedroht, kommt dem Gesetz nach nur für Vorhaben in Betracht, die auch realisiert werden können, was in diesem Fall aufgrund der fehlenden Parkplätze nicht zutrifft.
Wir appellieren an Sie, unsere Leser, dem Bürgermeister und den anderen Gemeindevertretern Ihre Meinung in diesem Anliegen zu sagen, damit sie alle wissen, für wen sie eigentlich arbeiten. Wir wollen schließlich nicht, dass wir die Gemeindevertretung in „Investorenvertretung“ umbenennen müssen.
Mit einer Quartiersgarage und dem zu erwartenden 3 -bis 4-stöckigen Bau in der Strandstraße gräbt sich Hohwacht das eigene touristische Grab.
Schon jetzt wird die Entwicklung von Touristen und vielen alteingesessenen Ferienwohnungs- und Ferienhausbesitzern wegen der absolut mangelnden Infrastruktur als schwierig angesehen.
Der Reiz des etwas verschlafenen, aber eben in gewissen Bereichen auch noch ursprünglichen und deshalb reizvollen Ortes wird zugunsten von Investorenwildwuchs kaputt gemacht.
Es wird Zeit, dass die Gemeindevertreter begreifen, dass gerade das Ursprüngliche in Hohwacht die Gäste anzieht und nicht das Ziel sein sollte, anderen austauschbaren Ferienorten an der Ostsee nachzueifern.