Erinnern Sie sich noch an den KN-Artikel “Neue Appartments für Hohwacht” vom 12.05.2016? Damals ging es um die Abstimmung der Gemeindevertretung zum Bau von vier Blöcken mit Ferienappartments am Dünenweg durch einen Investor. Nur „ schweren Herzens“ stimmte man der Auslegung des Bebauungsplans zu und verwies auf einen Vertrag mit dem Investor aus dem Jahr 2004. Dort habe man weitreichende Zugeständnisse für den Bau gemacht. In einem Rechtsstreit könnten daher Millionenforderungen auf Hohwacht zukommen, wenn man das Projekt blockiere.
Heute stehen dort vier „Kaffeemühlen“, die ebenso wenig in das Ortsbild Hohwachts passen wie die neuen Bauten eines anderen Investors an der Strandstraße.
Ein ähnliches Szenario deutet sich an bei der Durchführung des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbs mit hochbaulichen und freiraumplanerischen Anteilen „Strandstraße Alt-Hohwacht“. Entgegen den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013, die für die Teilnahme von Gästen kein Stimmrecht vorsehen, wurde den Investoren bei den Arbeitssitzungen die Möglichkeit gegeben ihre Forderungen zu artikulieren und bei Nichtbeachtung mehrfach Drohungen mit gerichtlichen Schritten auszusprechen, so z.B.:
“Da in der Strandstraße Investitionen in Millionenhöhe notwendig würden, sich durch die Verminderung der Bruttogeschossflächen und die zusätzlichen Nutzungsauflagen der Teil der Ferienwohnungsflächen so sehr reduzieren würden, wäre auf diese Weise ein wirtschaftliches Bauen leider nicht möglich. In der Folge jedoch entstünden u.U. mehrere Bauruinen und Entschädigungsforderungen von mehreren Millionen Euro, was vermutlich keiner der Beteiligten wollen kann.”
oder:
“Sollte der Auslobungstext in dieser Art und Weise bestehen bleiben, sieht Herr […] sich dazu gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten oder das Strandhotel als Bauruine stehen zu lassen.”
In den Kommentierungs- und Handlungsempfehlungen zu RPW 2013 steht zu lesen, dass bei der Einladung von Gästen vom Auslober (Gemeinde Hohwacht) darauf zu achten ist, dass dieArbeitsweise des Preisgerichts dadurch nicht beeinträchtigt wird. Durch das fragwürdige Verhalten der Investoren ist nach unserer Einschätzung bereits ein Teilnahmehindernis gegeben, das aber bislang keinerlei Reaktion der Gemeindevertretung ausgelöst hat.
Die primäre Frage aber ist doch, warum CDU und WGH den in den Arbeitskreisen vereinbarten Konsens zu den Begriffen Anzahl Geschosse, Firsthöhen, Traufhöhen, keine Bebauung der zweiten Reihe, sinnvolle Verdichtung einfach so den Rücken zukehrt.
Warum werden die hehren Wahlversprechen von 2018 “Den Charakter unseres Dorfes zu pflegen und dabei das idyllische Ortsbild für die Zukunft zu bewahren, gehört zu unseren wichtigsten Zielen.“ (WGH)
oder
„Für unsere Politik vor Ort sind Verlässlichkeit und ein vertrauensvolles Miteinander die Grundwerte.“ (CDU) nicht in die Tat umgesetzt?
Aus unserer Sicht richten sich die wesentlichen Aktivitäten der Gemeinde auf das Wohl der Investoren
– oder ist man einfach vor den Drohungen eingeknickt?