FAZIT: Auslobungstext des Städtebaulichen Wettbewerbs
Aus dem aktuellen Auslobungspapier vom 02.09.2022 sind nachfolgend die aus unserer Sicht relevanten Passagen in Auszügen dargestellt, deren Diskrepanz zwischen Planungszielen und städtebaulicher Zielsetzung für uns, die GRÜNEN Hohwacht, der Anlass waren, dem Auslobungstext in der vorliegenden Form und Inhalt unsere Zustimmung zu verweigern.
Die Formulierungen der Bestandsanalyse und Planungsziele lassen in Ansätzen die Erwartungen des vorgeschalteten Arbeitskreises erkennen, auch wenn sie in Anlehnung an den Slogan der WGH romantisch verklärt daherkommen. Was aber im Teil A des Wettbewerbes aufgebaut wurde, wird im Teil B (städtebauliche Zielsetzung und Aufgabenstellung) wieder eingerissen.
Teil A
Anlass und Ziel des Wettbewerbes:
- Die im Jahr 2014 für diesen Bereich aufgestellte Bauleitplanung (B-Plan Nr. 21, rechtskräftig seit 23.04.2015) machte eine für diese kleine Gemeinde unpassende, überdimensionierte und von den wenigsten Einwohnern gewünschte Bebauung möglich.
Der alte, den Ortscharakter prägende barocke Speicher, ein Überbleibsel aus der Zeit in der Hohwacht als Anlandungshafen diente, wurde zusammen mit den angrenzenden Häusern abgerissen. An seiner Stelle ist die Südseite der Strandstraße jetzt mit größeren Wohngebäuden und Parkplätzen eines privaten Investors bebaut. Diese Bebauung hat den Ortscharakter strukturell verändert. - Um weiteren möglichen negativen Auswirkungen des jetzigen Bebauungsplans entgegen zu wirken, hat sich die Gemeinde Hohwacht entschlossen, den Bebauungsplan aus dem Jahr 2015 zu ändern. Mit der Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs soll ein neues Konzept für diesen historisch wichtigen Ortsteil entwickelt werden.
Es wird für die Strandstraße ein städtebauliches Konzept gesucht, das anknüpfen soll an die Geschichte des Ortes – über die Entwicklung vom Fischerdorf zum bescheidenen Ostseebad.
Ausgangssituation und Planungsziele:
- Der für diesen Ortsteil im Jahr 2014 aufgestellte B-Plan Nr. 21 sollte die städtebauliche Entwicklung regeln. Dies ist nur zum Teil gelungen und ermöglichte Bebauungsmöglichkeiten, die einigen Hohwachter*innen für diese Ortslage als überdimensioniert erscheinen.
Daher soll die eingeleitete Änderung des B-Planes insbesondere die kleinteiligen
Strukturen beachten und gestalterische Festsetzungen enthalten, die ein harmo-
nisches Einfügen in den Bestand sichern.
Teil B
Städtebauliche Zielsetzung:
- „Die Bebauung der Strandfront soll möglichst homogen werden. Die Be-bauung soll vom Strand her zu den neuen Gebäuden in der Strandstraße hin ansteigen.
- Entlang der Strandstraße sollen die Gebäude max. 3 Vollgeschosse, zzgl. Dachgeschoss Die max. Traufhöhen sollen hier bei 9,00 m liegen.
- In den rückwärtigen Bereichen der Strandstraße und an der „Waterkant“ sollen die Gebäude max. 2 Vollgeschosse, zzgl. Dachgeschoss haben. Die Traufhöhen sollen hier bei 6,50 m liegen.
- Die Firsthöhen sollen im gesamten Plangebiet max. 12,00 m betragen.“
Die mühsam erarbeiteten Ergebnisse aus den Arbeitssitzungen finden sich im Auslobungstext nicht wieder und konterkarieren mit ihren aktuellen Maximalwerten die ursprüngliche Zielsetzung oder sind derart schwammig formuliert, dass sie als flankierende Maßnahmen zu dem sowieso schon dreisten Auftreten der Investoren zu werten sind:
Aufgabenstellung:
- „Eine konkrete Programmvorgabe im Sinne von Anzahl der Wohneinheiten, Hotelzimmern, Flächengrößen von Restaurants und gewerblichen Nutzungen wird bewusst nicht vorgenommen. Hinweise erfolgen in Ziff. 3 „Zielsetzungen“.
So sollen zwar gewerbliche Ferienwohnungen weiterhin zulässig sein, jedoch in der Anzahl begrenzt und durch Wohnungen für Einheimische und im Tourismus tätige Personen ergänzt werden.“
Das Verhalten der sogenannten Gäste in diesem Wettbewerb ist ein weiterer Anlass zur Rüge und damit aus unserer Sicht ein Verstoß gegen die Richtlinien des RPW 2013. An dieser Entwicklung ist der Wettbewerbsbetreuer – der die Interessen des Auslobers vertreten sollte – nicht ganz unschuldig, weil er den Investoren sogar ein Mitspracherecht einräumen wollte. Dieses Mitspracherecht haben sie sich bereits angeeignet indem sie Ihre Forderungen öffentlich gestellt und für die Nichtberücksichtigung gerichtliche Schritte angedroht haben.
In diesem Zusammenhang ist außerdem für uns unerklärlich, warum die AIK hier nicht eingeschritten ist, weil es sich bei dem unangemessenen Verhalten der Investoren um eine klare Beeinflussung des Preisgerichtes und damit einen Verstoß gegen die Richtlinien des RPW 2013 handelt .
Für uns GRÜNE ist dieses Verhalten der Investoren u.a. der Grund für die Abkehr der sogenannten Altparteien WGH und CDU von ihrem ursprünglichen Wahlslogan aus 2018 „Den Charakter unseres Dorfes zu pflegen und dabei das idyllische Ortsbild für die Zukunft zu bewahren“[…] und erinnert sehr stark an die Erklärungen der Gemeindevertreter bei der Entscheidung über den B-Plan Nr. 21 Dünenweg.
Schon 2018 wurde von einem sehr intensiven Beobachter der Hohwachter Szene bemerkt:
„Wenn Hohwacht kommunalpolitisch so weiter macht, lebt es nicht vom Tourismus, sondern stirbt daran.[…] Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang zu vermerken, dass fast die gesamten Einkünfte der Geschäfte des Ortes von ihren auswärtigen Besitzern nicht in Hohwacht sondern an ihren Wohnsitzen versteuert werden.“
Ja, Geschichte wiederholt sich, durch
Die Torheit der Regierenden*
Schon am 12. Juli 2017, update 04.09.2017 konnte man im hohwacht.blog lesen:
Die Zerstörung des kleinteiligen Ortsbildes durch eine verfehlte Baupolitik der Gemeinde, der Verkauf
von Gemeindegrund zu Discountpreisen, die Präferenz für einen Tourismusbetrieb, der hoch
subventioniert werden muss, eine wettbewerbsrechtlich fragwürdige Finanzierung der
Zimmervermittlung, die Vernachlässigung der Infrastruktur, abnehmende Zahl der Erstwohnsitze und
Schwund der Bevölkerung, fragile Finanzen und kostspielige Pläne, Förderung auswärtiger Investoren
zu Lasten einheimischer Bürger, – um damit nur die wesentlichen zu nennen – sind die größten
Probleme, wenn man fragt: Quo vadis Hohwacht ?
*Titel eines Buches von Barbara Tuchman. Es beschäftigt sich mit einer Form der Mißregierung, nämlich einem politischen Handeln, das dem Eigeninteresse des jeweiligen Staates und seiner Bürger zuwiderläuft[…]. Torheit ist ein Kind der Macht, […] die häufig dazu führt, das Denken einzustellen, dass die Verantwortlichkeit der Macht in dem Maße schwindet, wie ihr Handlungsspielraum wächst.[…]