„Herr Trautmann und Herr Rosenbrook können zufrieden sein.“
Mit diesen abschließenden Worten beendete Matthias Baum seine Würdigung des Siegerentwurfs des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbs der Gemeinde Hohwacht.
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Herr Baum, vom Büro Archi+Stadt und Kollege vom Stadtplaner Beims, ist Ausrichter dieses Wettbewerbs, dessen Ergebnisse in der Sitzung des Bauausschusses am 21. März vorgestellt wurden. Zu diesem Termin konnten nicht nur die Bürger, sondern auch die Mehrheit der Ausschussmitglieder erstmals einen Blick auf die eingereichten Pläne und Modelle werfen.
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Das Wettbewerbsverfahren sah vor, dass jedes der vier teilnehmenden Büros zwei Entwürfe einreichen musste – einen, bei dem die erforderlichen PKW-Stellplätze auf dem jeweiligen Grundstück untergebracht werden (vom Ausrichter des Wettbewerbs als „worst-case“-Szenario bezeichnet) und einen weiteren, bei dem die PKWs der Anwohner in einer Quartiersgarage oder auf einem Parkplatz außerhalb des Grundstücks untergebracht werden (als „best-case“-Szenario bezeichnet). Letztere Variante ermöglicht eine deutlich dichtere Bebauung der Grundstücke, obwohl die Flächen, die für das ausgelagerte Parken benötigt wären, kein Bestandteil des ausgeschriebenen Baugebiets bilden.
Der Siegerentwurf wurde eingehend erläutert und die Begründung der Jury für die Entscheidung zugunsten dieses Entwurfs wurde verlesen. Im Zuge dessen stellte Herr Baum fest: „Der neue Bebauungsplan muss eine neue Möglichkeit für Hr. Rosenbrook bieten.“ Abschließend stellte er zudem zusammenfassend fest: „Herr Trautmann und Herr Rosenbrook können zufrieden sein“.
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In der nachfolgenden Diskussion kritisierten die Grünen und die CDU die Unterteilung der Entwürfe in „best-case“ und „worst-case“-Szenarien, da dies eine Wertung enthält und die Planer und auch Jurymitglieder dahingehend beeinflussen könnte, dem „best-case“ Szenario mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
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Die Kritiker bemängelten zudem, dass der Gewinnerentwurf auch im „worst-case“-Szenario nur Platz für etwa die Hälfte der erforderlichen PKW-Stellplätze bietet und damit den Bau von Alternativparkmöglichkeiten erzwingt. Darüber hinaus seien diese Stellplätze nur zu einem geringen Teil auf den Investoren-Grundstücken selbst untergebracht. Stattdessen sieht der Plan vor, die übrigen PKWs entlang der Wege/Straße abzustellen. Herr Hutzfeld von der WGH widersprach dieser Auffassung, konnte aber nicht glaubhaft erklären, warum fehlende Stellplätze auf den Grundstücken kein Problem darstellen ohne den Bau neuer Parkmöglichkeiten.
Vergessen Sie auch nicht, dass Herr Trautmann seine Grundstücke gekauft hat in dem vollen Bewusstsein, dass es darauf nicht genügend Platz für die erforderlichen Stellplätze gibt.
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Bezüglich Investorenfreundlichkeit, spricht der Erläuterungsbericht des zweitplatzierten Entwurfes eine ebenso klare Sprache:
Erschließung/Verkehr/Parken
Das Konzept (best case Szenario) weist die notwendigen PKW-Stellplatzen einer noch zu planenden und zu errichtenden Quartiersgarage auf öffentlichem Grund nach. Durch zusätzlich entstehende Wohnfläche im Erdgeschoss werden die zu erbringenden Kostenbeiträge ggf. kompensiert. Eine Umsetzung dieses Konzeptes bedarf einer zeitnahen Lösung der Stellplatzthematik bzw. einer schnellen Realisierung einer solchen Quartiersgarage. Dies ist nötig, um den Grundeigentümern eine perspektivische Umsetzbarkeit einer Neubebauung zu ermöglichen.
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Wir möchten an dieser Stelle noch auf den Entwurf mit der Nummer 1003 eingehen. Dieser Wettbewerbsbeitrag sticht aus den eingereichten Entwürfen heraus. Die Jury würdigt, „dass dieses Konzept bezüglich der Gliederung und Raumaufteilung sich sehr gut in das Ortsbild integriert.“ Ferner stellt die Jury fest: „Ausgangspunkt dieses Entwurfs ist die Würdigung der besonderen Lage des Ortes am Meer.“ „Der Entwurf nimmt erfolgreich Bezug auf die Geschichte des Ortes als Fischerdorf.
1003 ist der einzige Entwurf, der diese im Auslobungstext formulierten Ziele des Wettbewerbs erfüllt, und zudem alle erforderlichen PKW-Stellplätze auf den vorhandenen Grundstücken unterbringt.
Raten Sie welchen Platz dieser herausragende Entwurf erreichte? Den 4. (also den letzten) Platz!
Warum hat die Jury so entschieden? Die Jury bezweifelte, dass die Hohwachter dieses Konzept annehmen und kritisierte an dem Entwurf vor allem, dass die Investoren bei der Umsetzung dieses Entwurfes nicht die Gewinne erzielen können, die sie anstreben. Die Jury schreibt: „Die geringe Zahl an umsetzbarer BGF scheint zudem eine wirtschaftliche Umsetzung des Entwurfes im Wege zu stehen.“
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Ein anderer Wettbewerbsbeitrag zeigt, dass es durchaus möglich ist, die PKW-Stellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten und dennoch die Gegend frei von Autos zu lassen. Der Wettbewerbsbeitrag mit der Nummer 1002 („worst-case“) sieht im Erdgeschoss der Bauten eine Garage vor, die in einem reich bewachsenen Erdhügel versteckt wird.
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Insgesamt sind alle Wettbewerbsbeiträge reich an guten Ideen, die wir frei miteinander kombinieren können und sollen – es bedarf nur ein bisschen kreatives Denken statt starres Bestehen auf vermeintlichen Tatsachen.
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Im Laufe der Wettbewerbsvorbereitungen fiel auf, dass den beiden Eigentümern Trautmann und Rosenbrook von Beginn an sehr viel Mitspracherecht eingeräumt wurde, sowohl vom Ausrichter des Wettbewerbs, als auch von der Gemeinde. Trautmann und Rosenbrook waren an jeder Sitzung beteiligt – ein Privileg, dass weder anderen Anwohnern der Strandstraße noch den Grünen zustand.
Wen verwundert es da, dass die Bedürfnisse der Hohwachter Bürger im Hintergrund still und leise versickerten? In der Jurysitzung versuchten die Grünen mehrfach die Interessen der Bürger in den Vordergrund zu stellen, aber leider vergeblich. Die Interessen der Hohwachter Bürger wurden schnell als unwichtig zur Seite geschoben. Die Jurymitglieder argumentierten, dass ausschließlich die planerischen und ästhetischen Aspekte des Entwurfs beurteilt werden dürfen. In der Realität war aber das wesentlichste Beurteilungskriterium, ob die Entwürfe den finanziellen Interessen des Investors Trautmann (und denen des alten Freunds des Hauses DOMUS, Rosenbrook) Rechnung trägt.
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In den Kieler Nachrichten am Tag danach, droht Hr. Trautmann der Gemeinde erneut. Diesmal mit „einem Rückzieher“ und „keine Realisierung des Bauvorhabens“ wenn er das Baurecht einhalten und die erforderlichen Parkplätze auf seinen eigenen Grundstücken unterbringen muss.
Na endlich!
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Titelbild: Entwurf 1002