Als die ganze Diskussion um das weitere Verfahren in der Strandstraße losging, haben wir Grünen die Gemeinde und den Investor auf ihre gesetzlichen Naturschutzverpflichtungen bzgl. der Mauerseglerkolonie in der Strandstraße aufmerksam gemacht.
Siehe hierzu unsere Online-Beiträge hier und hier.
Es gab zwar Lippenbekenntnisse vom Investor und er hat sogar Übergangsbehausungen am Haus Wellenschlag aufgehängt. Es ist aber immer noch keine gangbare Lösung für die Umsiedlung der Kolonie vor dem bevorstehenden Abriss aufgetischt worden.
Die Mauerseglerkolonie, die seit über 40 Jahren in der Strandstraße beheimatet ist, ist gesetzlich streng geschützt und muss entsprechend behandelt werden. Unsere Versuche, den Schutz der Mauersegler als Teil der Vorgaben für den Architekturwettbewerb in der Strandstraße aufnehmen zu lassen sind (Überraschung!) von den anderen Beteiligten unterschlagen worden.
Es wäre ein Einfaches, speziell angefertigte „Brutsteine“, wie die hier gezeigten, als Teil der neuen Gebäude vorzuschreiben. Das Ganze scheint aber, trotz Naturschutzgesetz, niemand außer uns zu interessieren.
Die WGH hat zwar auf ihrer Webseite das Thema Mauersegler aufgegriffen, hat aber den gesetzlichen Schutz der Tiere mit keinem Wort erwähnt und lässt den zukünftigen Schutz davon abhängen: „… wie es in der noch ausstehenden Planung eventuell integriert werden kann.”
Die Gemeinde muss sich entscheiden, ob sie den Investor sich um seine gesetzlichen Pflichten drücken lässt, oder ob sie ausnahmsweise ein Teil der viel gepriesenen Hohwachter Natur tatsächlich schützen möchte.
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Titelbild © Wolfram Riech