In letzter Zeit kursieren unter den Gemeindevertreten abstruse Gerüchte bezüglich des angeblich „richtigen“ Umgangs mit den Wettbewerbsergebnissen. Wir wissen nicht, wer diese Fehlinformationen verbreitet hat, aber wir können uns denken, warum sie verbreitet wurden.
Hiermit möchten wir klarstellen:
Frage: Sieht der Siegerentwurf vor, dass die geforderten PKW-Stellplätze auf dem Grundstück untergebracht sind?
Antwort: Nein
Begründung: Im Vorprüfbericht zur Preisgerichtssitzung der Wettbewerbspläne wird angegeben, dass lediglich 8 Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen werden. Alle anderen Stellplätze muss die Gemeinde dem Bauherrn zur Verfügung stellen. Daher beinhaltet der Plan bereits den Entwurf einer Quartiersgarage (siehe Abbildung).
Frage: Muss die Gemeinde den Siegerentwurf umsetzen?
Antwort: Nein
Begründung: Wenn der Siegerentwurf den Wünschen der Gemeinde entspricht, sollte/kann er umgesetzt werde – die Gemeinde muss es aber nicht.
Wenn der Plan jedoch Mängel aufweist, dann sollte die Gemeinde auf einen der anderen Entwürfe zurückgreifen. Da der Siegerentwurf keine Parkplätze auf dem Grundstück vorsieht, hat er eklatante Mängel, die nicht behebbar sind. In der Jurysitzung wurde sogar darüber diskutiert, ob dieser Entwurf deswegen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden sollte.
Frage: Muss das Bauamt Plön Investor XXXXs Bauantrag ablehnen, wenn er nicht genügend PKW-Stellplätze auf seinem Grundstück nachweisen kann?
Antwort: Nein. Der Bauantrag wird trotzdem angenommen.
Begründung: Wenn die Gemeinde einen B-Plan aufstellt, der nicht genügend PKW-Stellplätze aufweist, dann muss die Gemeinde dem Grundstückseigentümer Stellplätze auf gemeindeeigenen Grund zur Verfügung stellen.
Frage: Kann Herr Rosenbrook gegen die Gemeinde klagen, weil die Bauhöhen + Baufenster drastisch reduziert wurden?
Antwort: Nein
Begründung: Herr Rosenbrook hat sein Grundstück mehr als 7 Jahre vor Verhängung der Veränderungssperre gekauft und sogar noch vor in Kraft treten des zu korrigierenden B-Plans.
Frage: Kann Investor XXXX gegen die Gemeinde klagen, weil im Bereich des Hauses Waterkant + Wellenschlag die Bauhöhen + Baufenster drastisch reduziert wurden?
Antwort: Nein
Begründung: Investor XXXX hat die Grundstücke nach Verhängung der Veränderungssperre gekauft.
Frage: Kann Investor XXXX gegen die Gemeinde klagen, weil im Bereich des Strandhotels Bauhöhen + Baufenster drastisch reduziert wurden?
Antwort: Ja
Begründung: Investor XXXX hat das Grundstück vor Verhängung der Veränderungssperre und innerhalb der 7 Jahresfrist gekauft.
Frage: Hätte diese Klage Aussicht auf Erfolg, wenn die Gemeinde die Vorgaben für Bauhöhen und Baufenster drastisch reduziert?
Antwort: Nein
Begründung: Investor XXXX muss nachweisen, dass das von ihm geplante Bauvorhaben umsetzbar wäre. Dazu gehört der Nachweis, dass er genügend PKW-Stellplätze auf dem Grundstück vorhalten kann. Das ist aber bei der Größe seines Bauhabens unmöglich.
Frage: Ist Stadtplaner Beims verpflichtet, ausschließlich den Siegerentwurf in den B-Plan einzuarbeiten?
Antwort: Nein
Begründung: Herr Beims benötigt von der Gemeinde die Entscheidung für einen bestimmten Entwurf. Welcher Entwurf es sein soll, ist dabei egal. Aber eine Entscheidung muss vorliegen, ohne eine solche kann er mit seiner Arbeit nicht beginnen.
Unsere Quellen:
3 Fachanwälte für Baurecht und Verwaltungsrecht
Stadtplaner Beims
Stadtplaner Baum (Ausrichter des Hohwachter Wettbewerbs)
Amt Lüjtenburg
Mitglieder der Wettbewerbsjury
Vorprüfbericht zur Preisgerichtssitzung der Wettbewerbspläne
Abbildung: Siegerentwurf mit dem geplanten Parkhaus